Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Fotografie-Kunden (Privat- und Firmenkunden)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die durch Daniela Führer erbrachten Leistungen für den Kunden (Aufraggeber).

1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge über Fotoshootings in schriftlicher und elektronischer Form mit Mag. Daniela Führer, Schulstraße 30, 3325 Ferschnitz und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsabschlüsse zwischen Daniela Führer und dem Kunden, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

2. PREISANGABEN

Alle angegebenen Preise erfolgen in Euro und beinhalten keine Steuer aufgrund Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 27 UstG.

3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

(1) Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. 

(2) Die Erteilung eines Auftrags an Fotografin Mag. Daniela Führer kann sowohl schriftlich (per E-Mail) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Fotografin Mag. Daniela Führer übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen und Annahme des Auftrags einen Vertrag über den Abschluss der vereinbarten Dienstleistung (Online-Formular).

(3) Erst nach Unterzeichnung des Auftraggebers kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Fotografin Mag. Daniela Führer und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.

4. LEISTUNGSERBRINGUNG

Vom Fotografen genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen den Fotografen hergeleitet werden. 

5. GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT

(1) Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

(2) In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:

  • bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
  • bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat. 

6. ZUSTELLUNG DER RECHNUNG

Die Rechnung wird nach erfolgter Auswahl der gewünschten Bilder aus einer Online-Galerie elektronisch als PDF übermittelt. Die Auslieferung oder Möglichkeit zum Download der fertigen Bilder erfolgt nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber.

7. ZAHLUNG/ENTGELT

(1) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht der Fotografin für ihre Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten zu. 

(2) Außergewöhnliche konzeptionelle Leistungen (aufwändige Beauty-Retuschen, „Head-Swap“ in Photoshop.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw Besprechungsaufwand.

(3) Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.

(4) Mag. Daniela Führer akzeptiert Bezahlmethoden:

– Überweisung (bevorzugt)

– Barzahlung

(5) Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar nach Rechnungslegung binnen 7 Tagen zur Zahlung fällig.

(6) Die Fotografin ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.

(7) Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Fotografen sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.

8. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE/VERWENDUNG VON BILDNISSEN ZU WERBEZWECKEN DER FOTOGRAFIN

(1) Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.6.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.   

(2) Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Darüber hinaus ist der Vertragspartner iSd § 42 UrhG jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen

(3) Erteilt der Auftraggeber die Zustimmung an Fotografin Mag. Daniela Führer (mündlich oder schriftlich), dass die Fotografin ausgewählte Fotos aus dem Fotoprojekt mit dem Auftraggeber  zur Bewerbung ihrer Tätigkeit (in sämtlichen Printprodukten, Homepage und auf ihren social media-Kanälen) verwenden darf, so gilt diese ausdrücklich und unwiderruflich als erteilt. Dadurch verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.

(4) Die konkreten Veröffentlichungsplattformen (z.B. social media) können in Absprache zwischen Auftraggeber und Fotografin Mag. Daniela Führer eingeschränkt werden (z.B. nur für die Homepage der Fotografin).

(5) Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts als erteilt.

(6) Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind.

(7) Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu.

9. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und den Fotografen nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (z.B. Modelle) zu sorgen. Der Fotograf gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

(2) Schad- und Klagsloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er  aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(3) Im Falle der Beauftragung des Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch den Fotografen nicht spätestens nach 4 Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern.

10. ANNAHMEVERZUG/RÜCKTRITT DES VERTRAGSPARTNERS

Wird die Leistung vom Vertragspartner zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw die Leistungserbringung des Fotografen verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen.

 Der Fotograf ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw Teilzahlungen) verstößt. Der Vertragspartner hat dem Fotografen jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. 

Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (zB aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. Diese Kosten werden aber nur dann geltend gemacht, wenn die Fotografin der Terminänderung keine Zustimmung erteilt.

11. DATENSCHUTZ

Die Fotografin ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie zB Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung.

Die Fotografin verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

12. ARCHIVIERUNG DER FOTOPROJEKTE

Fotografin Mag. Daniela Führer wird die fertig bearbeiteten .jpg-Dateien ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum des Fotografen. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.  11.2. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Vertragspartner untersagt.  11.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit dieser unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Waren übernehmen kann. 11.4. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Fotograf berechtigt, Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.  11.5. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer der Fotograf erklärt den Rücktritt vom Vertrag schriftlich.

14. SCHADENSHAFTUNG

Die Fotografin haftet für von ihr schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Vertragspartner zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.

15. GERICHTSSTAND

Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Wenn einzelne Punkte dieser AGB durch Änderungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

(2) Mag. Daniela Führer behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt. Im Falle des Widerspruchs steht Daniela Führer das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

 

Stand: 21.1.2025